Inhalt des Dokuments
FAQ - Häufige Fragen
Wir hoffen, hier schon viele Ihrer Fragen beantworten zu können. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
- Für Studieninteressierte
- Für Studierende
- Weitere allgemeine Informationen...
- Studien- und Prüfungsordnung
- Haben Sie weitere Fragen?
Für Studierende
• Kann ich innerhalb
meines Studiums Schwerpunkte setzen?
Ja. Zunächt
einmal können Sie im Wahlpflichtbereich aller Module zwischen
verschiedenen Seminaren wählen; darüber hinaus können Sie in Modul
8, dem Wahlmodul, Lehrveranstaltungen an allen Berliner Hochschulen im
Umfang von insgesamt 17 Leistungspunkten belegen.
• Welche Studien- und Prüfungsleistungen muss ich
erbringen?
Im Masterstudiengang müssen
unterschiedliche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.
Die Studienleistungen werden im Rahmen der Seminare festgelegt und
umfassen meist kleinere Recherchen, Textzusammenfassungen,
(Kurz-)Präsentationen, Moderationen o.ä.
Die
Prüfungsleistungen umfassen sowohl schriftliche als auch mündliche
Modulprüfungen sowie - im Wahlmodul - sog. Prüfungsäquivalente
Studienleistungen (PÄS).
Außerdem muss eine Masterarbeit
angefertigt werden.
• Was ist eine
Modulprüfung?
Jedes Modul des Masterstudiengangs
wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Leistung wird
mündlich, als Klausur oder als Hausarbeit erbracht. Unter Inhalte [3]
finden Sie die einzelnen Module mit weiteren Informationen zu den
jeweiligen Modulprüfungen.
• Wie melde ich mich
zur Modulprüfung an?
Das ist abhängig von der
Art der Modulprüfung.
Bei einer mündlichen Prüfung gilt: Sie
müssen sich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin im Referat Prüfungen
der TU Berlin anmelden. Der Prüfungstermin wird von dem/der
Prüfer/in acht Wochen vorher mitgeteilt.
Bei einer Hausarbeit
gilt: Sie müssen sich spätestens zwei Wochen vor Ende der
Vorlesungszeit eines Semesters unter Vorlage des Themas im Referat
Prüfungen der TU Berlin anmelden.
Bei PÄS gilt: Sie müssen
sich rechtzeitig vor dem Ablegen der ersten Leistung im Referat
Prüfungen der TU Berlin anmelden. Die Anmeldung gilt für die gesamte
Prüfung im betreffenden Modul.
Bei einer Klausur gilt die
Teilnahme gleichzeitig als Anmeldung.
• Kann ich
eine Modulprüfung wiederholen?
Eine nicht
bestandene Modulprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Prüfung
gilt als nicht bestanden, wenn sie mit "nicht ausreichend"
(5,0) bewertet wurde; dies ist auch beim unentschuldigten Versäumen
der Prüfung der Fall. Die Wiederholungsprüfung muss im Referat
Prüfungen der TU Berlin angemeldet werden.
Eine bestandene
Modulprüfung kann nicht wiederholt werden.
PÄS können nicht
wiederholt werden.
• Was ist die Masterarbeit?
Die Masterarbeit ist die Abschlussarbeit in einem
Masterstudiengang. Sie wird während des vierten bzw. letzten
Fachsemesters geschrieben und soll 60 - 80 Seiten umfassen. Eine
mindestens "ausreichend" bewertete Masterarbeit zählt 30
LP.
• Wie melde ich mich zur Masterarbeit an?
Bereits vor der Anmeldung zur ersten Modulprüfung
müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung an das
Referat Prüfungen der TU Berlin richten. Hierzu müssen Sie Ihre
Immatrikulation sowie eine Studienfachberatung im Studiengang
Historische Urbanistik nachweisen.
Die Masterarbeit selbst
können Sie im Referat Prüfungen der TU Berlin anmelden, wenn Sie
mindestens 60 LP im Masterstudiengang erbracht haben sowie das Thema
der Masterarbeit feststeht. Dann beginnt der Bearbeitungszeitraum von
sechs Monaten.
• Kann ich meine Prüfungsthemen
frei wählen?
Grundsätzlich ja; natürlich
geschieht die Themenwahl in Absprache mit den Prüfern und beszogen
auf die Seminarinhalte innerhalb eines Moduls.
•
Wer prüft mich?
Die mündlichen
Modulprüfungen werden gemeinsam von den Lehrenden abgehalten, deren
Lehrveranstaltungen im jeweiligen Modul Sie besucht haben. Für die
schriftlichen Modulprüfungen gilt: Die beiden Hausarbeiten schreiben
Sie bei einem Dozenten/ einer Dozentin Ihrer Wahl, die Klausur wird
gemeinsam von den Lehrenden in Modul 1 gestellt und korrigiert.
• Können auch Gruppenleistungen erbracht
werden?
Ja, Gruppenleistungen sind sowohl bei
Studienleistungen - z.B. in Gruppenreferaten - als auch bei
Prüfungsleistungen - z.B. bei Gruppenhausarbeiten - möglich. Dabei
muss für die Bewertung allerdings gewährleistet sein, dass die
einzelnen Teile der Arbeit klar einem Urheber zugeordnet werden
können.
• Kann ich ein Semester lang
aussetzen?
Es ist grundsätzlich möglich, ein
Urlaubssemester zu nehmen. Bedenken Sie dabei bitte, in welchem
Semester die für Sie in Ihrem Studienverlauf notwendigen
Veranstaltungen angeboten werden und ob Sie nach einem oder mehreren
Urlaubssemestern problemlos weiterstudieren können.
Weitere allgemeine Informationen...
... zum Masterstudiengang Historische Urbanistik/Historical Urban Studies finden Sie außerdem auf der Seite der Studienberatung der TU Berlin [4].
Studien- und Prüfungsordnung
Die aktuelle Studien- und
Prüfungsordnung ab Wintersemester 2014/15 können Sie hier
herunterladen [5].
Für Studierende, die ihr Studium bis
einschließlich Sommersemester 2014 aufgenommen haben, gilt die alte
Studienordnung, zu finden hier [6].
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